Der CJEU erlässt verbindliche Auslegungen von EU-Verträgen, Verordnungen und Richtlinien. Seine Vorabentscheidungen (Art. 267 AEUV) beantworten Fragen nationaler Gerichte zur Auslegung des EU-Rechts und schaffen verbindliche Präzedenzfälle in allen 27 Mitgliedstaaten. Das Gericht behandelt Direktklagen einschliesslich Wettbewerbs-, Beihilfe- und Markenstreitigkeiten, während der Gerichtshof Rechtsmittel und Vorabentscheidungsersuchen hört.
Wegweisende CJEU-Entscheide prägen ganze Regulierungsbereiche. Schrems I (C-362/14) erklärte das EU-US Safe-Harbor-Rahmenwerk für ungültig; Schrems II (C-311/18) kippte Privacy Shield. Beide mit direkten Auswirkungen auf Schweizer Organisationen, die Personendaten in die USA übertragen. Im Wettbewerbsrecht definieren Fälle wie Google Shopping (T-612/17) Marktverhaltensstandards neu. Die CJEU-Auslegung der DSGVO, insbesondere zu Einwilligung (Planet49, C-673/17), berechtigtem Interesse und territorialem Anwendungsbereich, setzt die praktischen Grenzen des Datenschutzes in Europa.
Für Schweizer Praktiker ist die CJEU-Rechtsprechung unerlässlich, wenn Schweizer Recht bewusst EU-Rahmenwerke spiegelt. Das revidierte FADP ist eng an die DSGVO angeglichen, was bedeutet, dass CJEU-Interpretationen äquivalenter DSGVO-Bestimmungen oft die Schweizer Anwendung leiten. Grenzüberschreitende Verträge, regulatorische Eingaben und Compliance-Gutachten erfordern routinemässig die Analyse sowohl Schweizer als auch EU-Rechtsprechung.
DocIQ Sphere integriert CJEU als eine von sechs Rechtsrecherche-Datenbanken. Suchen Sie EU-Rechtsprechung neben Schweizer Präzedenzfällen (BGE) und Gesetzgebung (Fedlex, EUR-Lex). Vergleichen Sie, wie EU-Gerichte Bestimmungen interpretieren, die Schweizer Recht spiegeln. Sphere löst CJEU-Fallnummern auf und verlinkt zur CURIA-Datenbank für direkte Zitierung in Rechtsgutachten und Vertragsprüfungsnotizen.